SGD Süd-Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf betont: "Allerdings müssen vom Antragsteller wesentliche Auflagen und Maßgaben beachtet werden". So nennt Kopf beispielsweise, dass die Laufzeit der Freiflächen-Photovoltaikanlage auf maximal 30 Jahre zu begrenzen ist. Am Ende der Laufzeit ist die Anlage auf Kosten des Investors vollständig zurückzubauen und die Fläche anschließend wieder in eine landwirtschaftliche Nutzung zu überführen. Für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen dürfen keine weiteren landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch genommen werden. Es wird empfohlen, die Ausgleichsmaßnahmen weitgehend auf der geplanten Fläche zu erbringen.
Der künftige Rohstoffabbau im Vorbehaltsgebiet darf durch die Errichtung einer Freiflächen-PVA auf der Fläche „Ost“ nicht auf Dauer ausgeschlossen werden.
Im Westen und Südwesten des Teilbereichs 3 der Fläche „Ost“ sind mindestens 20 m Sicherheitsabstand zur Waldgrenze einzuhalten. Dies ist im nachfolgenden Genehmigungsverfahren mit der zuständigen Forstbehörde abzustimmen.
Im nachfolgenden Genehmigungsverfahren sind in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde entsprechende Vermeidungs-/Schutzmaßnahmen bezüglich geschützter Vogelarten festzulegen. Insgesamt ist die Vereinbarkeit der Freiflächen-Photovoltaikanlage mit den Belangen des Naturschutzes nachzuweisen.
Die Hinweise der Oberen Wasserbehörde, u.a. zu wasserrechtlichen Genehmigungen und bezüglich Starkregenvorsorge, sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
In der Fläche „Ost, Teilfläche 2“ ist der östliche Bereich (Flurstück 1994) aus der Planung herauszunehmen.
Mit dem Vorhaben wird die Absicht des Landes Rheinland-Pfalz unterstützt, die erneuerbaren Energien weiter auszubauen. Das Land Rheinland-Pfalz will bis zum Jahr 2030 seinen Stromverbrauch bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken, wobei circa ein Viertel der regenerativen Stromerzeugung auf Photovoltaik entfallen soll. Mit der "Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten" macht die Landesregierung deutlich, dass der Ausbau der Photovoltaik verstärkt vorangetrieben werden soll.
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Bischheim, bestehend aus zwei Teilgebieten (West und Ost). Die Photovoltaikanlage soll entlang der Bahnstrecke Alzey - Kirchheimbolanden "Donnersbergbahn" (Fläche West) und östlich der A 63 (Fläche Ost) errichtet werden.
Es wurden insgesamt 26 Träger öffentlicher Belange (Behörden, Gemeinden, Verbände und sonstige Stellen) beteiligt.