Insgesamt wird eine Verkaufsfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Studernheim, Fachmarktzentrum“ von insgesamt 3.975 m² zugelassen. Diese beinhaltet einen Lebensmittelvollsortimenter mit 1.900 m², einen Bäcker mit 50 m², einen Lebensmitteldiscounter mit 1.200 m², einen Drogeriefachmarkt mit 700 m² und eine Apotheke mit 125m² Verkaufsfläche.
Mit dem durchgeführten Verfahren musste sichergestellt werden, dass durch die Realisierung des Nahversorgungszentrums keine negativen Auswirkungen auf den Einzelhandel in der Frankenthaler Innenstadt oder in Nachbargemeinden zu erwarten sind. Einzelhandelsbetriebe in sog. Zentralen Versorgungsbereichen erfahren aus raumordnerischer Sicht einen besonderen Schutz, um die Attraktivität der Innenstädte zu erhalten. Um die Funktion der Fläche dauerhaft zu sichern, wird die Festsetzung eines Sondergebietes „Versorgungsbereich Nahversorgung“ verlangt. Mit den Festsetzungen im Bescheid werden die beantragten Verkaufsflächen fast vollständig zugelassen. Ein geplanter Zoofachmarkt hingegen wurde nicht erlaubt, da es sich hierbei um kein nahversorgungsrelevantes Sortiment handelt.
„Mit dieser Entscheidung kann ein zukunftsfester Nahversorgungsstandort in Studernheim entstehen, der die wachsende Bevölkerung durch die Entwicklung des Wohnquartiers zeitgemäß versorgen wird. Die Stadt Frankenthal kann selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie gastronomische Nutzungen in diesem Gebiet zulassen möchte. Besonders erfreulich ist, dass diese Entwicklung auf der Brachfläche des ehemaligen Real-Marktes stattfindet und keine neue Flächen beansprucht werden müssen“, so Prof. Dr. Kopf, Präsident der SGD Süd.