| Raumordnung und Landesplanung

SGD Süd gibt grünes Licht im Zielabweichungsverfahren für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage in Neustadt an der Weinstraße

Die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH planen die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPVA) mit ca. 26 MWp auf einer Fläche von insgesamt ca. 26 ha. Die FFPVA ist in 3 Teilflächen untergliedert und liegt nördlich der Bundesstraße B 39 und östlich des Ortsteils Lachen-Speyerdorf. Die Flächen werden derzeit überwiegend ackerbaulich genutzt bzw. beweidet.
Großes Photovoltaikfeld auf einer Freifläche

Das Vorhaben liegt nach dem Einheitlichen Regionalplan (ERP) Rhein-Neckar in einem Regionalen Grünzug, einem Vorranggebiet für den Grundwasserschutz sowie in einem Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege, die als regionalplanerische Ziele zu beachten sind. Deshalb wurde vom Antragsteller ein Antrag Zulassung einer Abweichung von den Zielen des ERP Rhein-Neckar bei der SGD Süd gestellt.

Die Zielabweichung wurde unter folgenden Maßgaben zugelassen:

  • Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens hat eine enge Abstimmung sowohl mit der Oberen Wasserbehörde der SGD Süd und mit dem Trinkwasserversorger der tangierten Brunnen zu erfolgen. Die dabei formulierten Auflagen sind umzusetzen.

  • Der Bebauungsplan „Sportpark Lilienthal“ ist zu ändern. Artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in das Schutzgut Boden sind umzusetzen.

  • Die Artenschutzmaßnahmen und deren Erfolg sind für die Feldvögel (Feldlerche, Rebhuhn, Grauammer) sowie die Zauneidechsen durch ein 5-jähriges Monitoring zu begleiten. Das beauftragte Gutachterbüro ist der Oberen Naturschutzbehörde der SGD Süd mitzuteilen. Jährlich zum 31.10. ist ein entsprechender Bericht vorzulegen.

Verlauf des Zielabweichungs-Verfahrens (ZAV):

  • Beantragung durch die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH, am 28.11.2023

  • Einleitung des ZAV: 28.11.2024

  • Es wurden 4 Träger öffentlicher Belange (Behörden, Gemeinden, Verbände und sonstige Stellen) beteiligt.

  • Im Verfahren ergaben sich verschiedene naturschutzfachliche Aspekte, welche es in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden und der Stadt Neustadt geklärt wurden.

  • Abschluss des ZAV: 24.06.2025

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