Dabei wurden drei Verstöße gegen die Frühjahrsschonzeit festgestellt. Die WSP Germersheim hat jeweils Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen die Angler eingeleitet. Eine weitere Person hatte keinen gültigen Angelschein. Ihr wird Fischwilderei vorgeworfen; dabei handelt es sich um einen Straftatbestand. Die SGD Süd hat als Geschädigte einen Strafantrag gestellt, ein entsprechendes Verfahren wird von der WSP Germersheim eingeleitet.
Die Frühjahrsschonzeit dauert jedes Jahr vom 15. April bis zum 31. Mai. Während dieser Zeit dürfen Freizeitangler nicht mit Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen fischen; ausgenommen sind künstliche Fliegen. Diese Schonzeit dient vor allem dem Schutz der Raubfische, wie Hecht oder Zander, die im Frühjahr laichen. Die "stille" (passive) Fischerei ohne aktive Köderführung ist erlaubt.
Gemeinsame Kontrollen der WSP Germersheim mit den Fischereiaufsehern der SGD Süd finden regelmäßig statt. Die SGD Süd bedankt sich bei der WSP für die gute kollegiale Zusammenarbeit. Der fachliche Austausch ist von sehr hoher Bedeutung; weitere Termine sind bereits geplant.