Technischer, sozialer und medizinischer Arbeitsschutz ist ein Schwerpunktthema der Abteilung Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD SÜD). Dabei werden die Unternehmen im südlichen Rheinland-Pfalz überwacht. Firmen, Beschäftigte und Interessenvertretungen werden von der SGD Süd beraten, wie ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld realisiert werden kann.
Zu einem sicheren und gesunden Arbeitsumfeld gehören u.a. ein ergonomischer Arbeitsplatz, sichere Geräte und Maschinen, der Schutz vor chemischen und biologischen Stoffen, möglichst geringe Lärm- und Staubexpositionen, angemessene Arbeitszeiten und Ruhepausen und eine bedarfsgerechte arbeitsmedizinische Vorsorge. Dies sicherzustellen ist Aufgabe der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie haben geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die mit der Arbeit ihrer Beschäftigten verbundene Gefährdung soweit wie möglich zu reduzieren und ihr Unternehmen so zu organisieren, dass ein dauerhafter und nachhaltiger Arbeitsschutz gewährleistet ist.
Im vergangenen Jahr hat die Abteilung Gewerbeaufsicht der SGD Süd bei rund 1.700 gewerblichen Baugenehmigungsverfahren mitgewirkt und mit ihrer fachlichen Expertise dazu beigetragen, dass bereits bei der Planung und Errichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze die gesetzlichen Bestimmungen für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld berücksichtigt werden.
Daneben hat die Abteilung Gewerbeaufsicht der SGD Süd im vergangenen Jahr insgesamt rund 2.500 Betriebsinspektionen durchgeführt und dabei ca. 8.200 Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz festgestellt. In der Regel erkennen die Unternehmerinnen und Unternehmer die Bedeutung und den Nutzen eines präventiven Arbeitsschutzes und beseitigen festgestellte Mängel zeitnah in eigener Verantwortung. Nur in seltenen Fällen müssen die Verantwortlichen an die Umsetzung erinnert oder Verwaltungsmaßnahmen ergriffen werden.
Die Abteilung Gewerbeaufsicht der SGD Süd beteiligt sich auch an der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie GDA. In der nun bereits 3. Periode der GDA werden bundesweit 200.000 Unternehmen – davon 50.000 in Betrieben mit 20 bis 99 Beschäftigten - durch Arbeitsschutzverwaltungen und Unfallversicherungsträger hinsichtlich des betrieblichen Arbeitsschutzes überprüft und beraten.
Bei einem Teil der Betriebe erfolgt zusätzlich eine vertiefte Betrachtung des Umgangs mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sowie der wichtigen Gesundheitsthemen Muskel-Skelett-Belastungen und arbeitsbedingte psychische Belastungen. In der laufenden Strategieperiode haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGD Süd zu den genannten Themen bereits über 900 Unternehmen in Rheinhessen und der Pfalz inspiziert. Dabei ist erkennbar, dass insbesondere kleine Unternehmen nicht immer qualifiziert sicherheitstechnisch und betriebsmedizinisch beraten werden. Häufig sind Gefährdungsbeurteilungen nicht dokumentiert oder es wurden bei deren Erstellung nicht alle Aspekte angemessen berücksichtigt. Das war auch ein Ergebnis der letzten GDA-Periode und zeigt wie wichtig es ist, dass die Aufsichtsdienste in den Unternehmen präsent sind und zum Arbeitsschutz beraten.