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Fulder Aue/Ilmen Aue - Schutzanordnung zum Schutz der Brut-, Zug- und Rastvogelarten im Naturschutzgebiet

Zur Sicherung der Stillgewässer im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ als Brut-, Rast- und Überwinterungsraum für Wasservögel durch Reduzierung von Störungen, zur Verhinderung erheblicher Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele bzw. den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen und zum Schutz der frei lebenden, besonders und streng geschützten Brut-, Zug- und Rastvogelarten ist das Befahren der Wasserfläche im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ zwischen den Inseln Fulder Aue und Ilmen Aue, den anschließenden Parallelwerken und dem linken Rheinufer von Rhein-km 520,50 bis Rhein-km 525,30 mit Wasserfahrzeugen in der Zeit vom 1. April bis zum 14. Oktober untersagt.

Allgemeinverfügung

Die SGD Süd hat die im Rahmen von Widerspruchsverfahren und des Runden Tisches eingegangenen schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen eingehend geprüft und ist am 02.09.2024 zu der rechtlichen Einschätzung gelangt, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Schutzanordnung zum Schutz der Brut-, Zug- und Rastvogelarten im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ vom 23.07.2024 aufzuheben ist.

Bekanntmachung der Änderung

Da aus naturschutzfachlichen Gründen in diesem Gebiet Handlungsbedarf besteht, bleibt die Allgemeinverfügung aufrechterhalten.
Im Zuge der weiteren Widerspruchsverfahren ist nun zu prüfen, ob eine Differenzierung der getroffenen Regelung hinsichtlich der naturräumlichen Beschaffenheit und / oder nach Nutzergruppen und Störungsintensität möglich und angezeigt ist.

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