Die SGD Süd hat die im Rahmen von Widerspruchsverfahren und des Runden Tisches eingegangenen schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen eingehend geprüft und ist am 02.09.2024 zu der rechtlichen Einschätzung gelangt, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Schutzanordnung zum Schutz der Brut-, Zug- und Rastvogelarten im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ vom 23.07.2024 aufzuheben ist.
Da aus naturschutzfachlichen Gründen in diesem Gebiet Handlungsbedarf besteht, bleibt die Allgemeinverfügung aufrechterhalten.
Im Zuge der weiteren Widerspruchsverfahren ist nun zu prüfen, ob eine Differenzierung der getroffenen Regelung hinsichtlich der naturräumlichen Beschaffenheit und / oder nach Nutzergruppen und Störungsintensität möglich und angezeigt ist.