| Immissionsschutz

Gensingen - Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Änderungsgenehmigung einer Feuerungsanlage

Die Kientzler GmbH & Co. KG hat bei der SGD Süd einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Änderung und den Betrieb einer die Feuerungsanlage zur Beheizung von Gewächshäusern, Binger Straße, Gensingen, Flur 3, Flurstück 83/7 und 105/8 der Gemarkung Gensingen eingereicht. Die SGD Süd gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des genannten Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.

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