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Immissionsschutz
Heßheim - Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung
Die SGD Süd gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und Betrieb einer Schwachgasbehandlungsanlage zur thermischen Entsorgung von Deponiegas sowie eines Blockheizkraftwerks mit Gas- und Abgasreinigung am Standort der Deponie Heßheim, Willersinnstraße 1, 67258 Heßheim, Ortsteil Gerolsheim 74407, Flurstück 629/1 bzw. 629/3 keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.
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