Neustadt - Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Stilllegung und Abschlussrekultivierung des Deponiebereichs Maifischgraben
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße, gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur abfallrechtlichen Genehmigung der wesentlichen Änderung der Deponie Haidmühle-Maifischgraben in der Branchweilerhofstraße in Neustadt an der Weinstraße, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.