| Hochwasserschutz

Aus- und Neubau des Rheinhauptdeiches in Otterstadt

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat mit einem Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss ihren ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss vom November 2017 für den Aus- und Neubau des Rheinhauptdeiches in Otterstadt ergänzt.
Warnschild für eine Überflutungsfläche vor einem Busch

Diese Ergänzung, die die SGD Süd Deichmeisterei / Neubaugruppe Hochwasserschutz beantragt hat, war notwendig, da in einem anhängigen Klageverfahren der Gemeinde Otterstadt und mehrerer Klägerinnen und Kläger vor dem Rheinland-Pfälzischen Oberverwaltungsgericht (OVG) ein Hinweisbeschluss des OVG erging, der auf offene Punkte in der Gesamtabwägung im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss der SGD Süd hingewiesen hat.

Die Notwendigkeit der beantragten Maßnahme ergibt sich aus dem Ziel, das für die Oberrheinanlieger zwischenstaatlich vereinbarte Schutzniveau herzustellen. Nur dann besteht auch an diesem Teil des Rheins ein mit anderen Oberrheinabschnitten vergleichbarer sowie ausreichender Hochwasserschutz.

So lange der im Verfahren befindliche Deichabschnitt nicht in Qualität und Höhe an die bereits ausgebauten Abschnitte angepasst wurde, besteht hier zweifelsfrei eine höhere Gefährdung für einen Bruch beziehungsweise eine Überströmung des Deiches und die damit einhergehende Überflutung der Ortslagen. Aus diesem Grund hat die Vorhabenträgerin nach Durchführung eines Variantenvergleichs und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter die aus ihrer Sicht verträglichste, zumutbare und damit auch schnellstmöglich umsetzbare Variante des teilweisen Neubaus auf rückwärtiger Trasse zur Genehmigung eingereicht. Durch die Umsetzung dieser Variante kann das Ziel eines gleichwertigen Hochwasserschutzes für die bebaute Rheinniederung zweifelsfrei erreicht werden.

Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange hat im Planfeststellungsbeschluss vom November 2017 zum Ergebnis geführt, dass das Vorhaben das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt und keine Versagungsgründe erkennbar waren.

Die Durchführung der vorgelegten Maßnahme ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht dringend geboten, um den im öffentlichen Interesse liegenden Schutz der Bevölkerung in der Rheinniederung sowie deren Schutzgüter gegen Beeinträchtigungen infolge von hochstehendem Grundwasser und Hochwasser zu bewahren.

Die ursprünglich planfestgestellte Variante eines teilweisen Neubaus des Deiches auf rückwärtiger Trasse wird weiterhin, insbesondere aufgrund der Bewertung der ergänzend vorgelegten Gutachten, als zumutbar angesehen.

Nach Abwägung aller im Ergänzungsverfahren eingebrachten Stellungnahmen und Einwendungen sowie der im vorliegenden Planfeststellungsbeschluss ausgesprochenen Maßgaben und Nebenbestimmungen ist das beantragte Vorhaben, welches dem Hochwasserschutz dient, erforderlich, geeignet und angemessen. Die eingereichten Pläne werden daher mit den verfügten Maßgaben und Nebenbestimmungen festgestellt.

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