Auf der dargestellten Fläche in Ludwigshafen-Rheingönheim wird ein neuer Deponieabschnitt errichtet, der an die die bestehende Deponie der Deponieklasse I anschließt. Auf diesem Deponieabschnitt wird der WBL für die Dauer der ca. nächsten 21 Jahre vorwiegend mineralische Abfälle wie Bauschutt und Erdaushub mit einem Volumen von rund 2,08 Mio. m³ ablagern. Hierzu wird der WBL die bereits bestehende Infrastruktur nutzen.
Der SGD Süd lagen insgesamt sechs Einwendungen gegen das geplante Erweiterungsvorhaben, sowie die Stellungnahmen der angehörten Fachbehörden und die der Träger öffentlicher Belange vor. Unter Berücksichtigung dieser Einwendungen und Stellungnahmen wurden im Planfeststellungsbeschluss Änderungen vorgenommen sowie Nebenbestimmungen und Hinweise ergänzt. Insbesondere wurde das angrenzende Auewäldchen aus der Planung herausgenommen. Stattdessen wurde die geplante Deponiefläche entsprechend erhöht.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung der Deponie wurde auch die Umweltverträglichkeit des Vorhabens festgestellt. Von der Errichtung und dem Betrieb der Deponieerweiterung gehen keine Gefahren für die menschliche Gesundheit, Gewässer oder Böden aus. Ebenso gehen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Staub und Lärm aus. Zudem wird der WBL zahlreiche umweltrelevante Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen beachten, die detailliert im Planfeststellungsbeschluss festgelegt wurden.
Die fachgerechte Ausführung der Deponiebaumaßnahmen unterliegt einem strengen Qualitätsmanagement, bestehend aus interner Eigenprüfung und externer Fremdüberwachung. Die Deponiebaumaßnahmen wie auch der nachfolgende Deponiebetrieb werden durch die SGD Süd auf Einhaltung des Planfeststellungsbeschlusses und der relevanten Gesetze überwacht.
Für die Gesamtabwägung zum Erlass des Planfeststellungsbeschlusses war entscheidend, dass eine geordnete und fachgerechte Abfallentsorgung ein Gemeinwohlbelang von hoher Bedeutung darstellt.