Raumordnerischer Entscheid der SGD Süd: Erweiterung des Quarzsandtagebaus in Dirmstein ist möglich

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat im Raumordnerischen Entscheid festgestellt, dass die Erweiterung des Quarzsandtagebaus "In der Hochgewanne" in Dirmstein mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist.

Wie SGD Süd-Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf betont, müssen vom Antragsteller verschiedene Auflagen und Maßgaben beachtet werden. Kopf hebt vor, dass die Erweiterung des Tagebaus erst nach Ausschöpfung des derzeitigen Abbaugebietes möglich sei. Außerdem hat sich die Erweiterung des Tagebaus zunächst auf eine Richtung zu konzentrieren. Eine gleichzeitige Erweiterung nach Norden und Westen ist auszuschließen. Dies dient dazu, dass solange wie möglich eine land- bzw. weinbauliche Nutzung der Erweiterungsflächen gewährleistet wird. Eine weitere Auflage im positiven raumordnerischen Entscheid ist, dass im Rahmen der Rekultivierung den Belangen der Landwirtschaft und des Artenschutzes gleichermaßen Rechnung getragen werden muss. Außerdem ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan vorzulegen. Die SGD Süd hat auch eine Auflage aufgenommen, dass die Antragstellerin grundsätzlich dafür Sorge zu tragen hat, dass sich die Anzahl der LKW-Fahrten durch die Ortsgemeinde nicht erhöht. Dafür wird eine Zählung des derzeitigen LKW-Verkehrs empfohlen, die von der Antragstellerin initiiert werden sollte. Darüber hinaus wird angeregt, zusammen mit der Ortsgemeinde und dem Landesbetrieb Mobilität nach einer Lösung zu suchen, um die insbesondere durch den LKW-Verkehr verursachte Lärmbelastung zu reduzieren. Die Umlegung des landwirtschaftlichen Weges hat in Absprache mit der Ortsgemeinde sowie der Landwirtschaftskammer zu erfolgen. Im nachfolgenden Genehmigungsverfahren sind die Auflagen und Hinweise der Oberen Wasserbehörde der SGD Süd zu beachten und es hat eine frühzeitige Abstimmung mit der Oberen Wasserbehörde und der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, zu erfolgen.

Nach dem Landesentwicklungsplan IV ist das Ziel zu beachten, dass der Rohstoffgewinnung und -verarbeitung in Teilräumen des Landes eine wichtige Funktion für die wirtschaftliche Entwicklung zukommt und die Verfügbarkeit mineralischer Rohstoffe die Grundlage für eine überregional bedeutsame Rohstoffindustrie bildet. Dabei ist die gebotene Langfristigkeit der Festlegungen für die Rohstoffsicherung besonders zu beachten. Der Abbaustandort Dirmstein trägt zur Deckung des regionalen Bedarfs an Quarzsand bei und die Erweiterung des bestehenden Tagebaubetriebs ist einem Neuaufschluss an anderer Stelle vorzuziehen. Bei der Entscheidung über die Nachnutzung von Rohstoffgewinnungsstellen sind die Rekultivierung und Renaturierung sowie die Einbindung in die Landschaft besonders zu berücksichtigen.

Die Firma Grathwohl Erdbau und Abbruch GmbH plant die Erweiterung des bestehenden Abbaustandortes für Quarzsandtagebau nördlich von Dirmstein. Seit dem Jahr 2007 betreibt die Grathwohl Erdbau den dortigen Quarzsandtagebau, deren Gewinnungstätigkeit eine Restlaufzeit von circa ein bis zwei Jahren hat. Die Betreiberin beabsichtigt nun frühzeitig, die weitere Entwicklung des Tagebaus zu sichern. Beantragt wurde das Raumordnungsverfahren im September 2022. Bei dem Verfahren wurden insgesamt elf Träger öffentlicher Belange beteiligt.

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