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Schutzanordnung zum Schutz der Brut-, Zug- und Rastvogelarten im Naturschutzgebiet "Fulder Aue - Ilmen Aue" aufgehoben

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd als Obere Naturschutzbehörde hatte am 23.07.2024 per Allgemeinverfügung eine Schutzanordnung zum Schutz der Brut-, Zug- und Rastvogelarten im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ erlassen. Damit wurde die Befahrung des knapp fünf Kilometer langen Rheinseitenarms für Wasserfahrzeuge aller Art im Zeitraum von April bis Mitte Oktober untersagt. Diese Allgemeinverfügung wurde nun durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Obere Naturschutzbehörde) aufgehoben. Eine umfängliche rechtliche Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass die SGD Süd für den Erlass der Allgemeinverfügung vom 23.07.2024 nicht zuständig war.

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