| Raumordnung und Landesplanung

SGD Süd: Positiver Zielabweichungsbescheid ermöglicht die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Völkersweiler

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat ein Zielabweichungsverfahren für die Ausweisung einer Sonderbaufläche für eine Freiflächen-Photovoltaik in Völkersweiler durchgeführt. Das Zielabweichungsverfahren wurde von der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels im Auftrag der Ortsgemeinde Völkersweiler bei der SGD Süd als Obere Landesplanungsbehörde beantragt, weil die Ausweisung der Sonderbaufläche das raumordnerische Ziel "Regionaler Grünzug" tangiert.
Solarmodule auf einer grünen Wiese

Die SGD Süd hat in ihrer Abwägung festgestellt, dass die Abweichung von dem raumordnerischen Ziel "Regionaler Grünzug" vertretbar ist.

Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf betont: „Die Obere Landesplanungsbehörde der SGD Süd hat die Zielabweichung nur unter der Maßgabe zugelassen, dass die naturschutzfachlich bedeutsamen Gehölzbestände entlang der Grenze der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie die Abstandsflächen zum angrenzenden bewaldeten Gebiet erhalten beziehungsweise eingehalten werden. Ziel ist somit, dass mögliche Beeinträchtigungen des Grünzugs minimiert werden.“

Freiflächen-Photovoltaikanlagen führen aufgrund ihrer Größe und Uniformität sowie der Gestaltung und Materialverwendung unweigerlich zu einer Veränderung des Landschaftsbildes und der Anreicherung der Landschaft mit technischen Elementen. Daher ist dem Verband Region Rhein-Neckar grundsätzlich zuzustimmen, dass die technische Überformung eines bisher noch wenig vorbelasteten Landschaftsausschnittes des Pfälzer Waldes mit Solarmodulen zu einer gewissen visuellen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der touristischen Wertigkeit des südlich davon verlaufenden Premiumwanderweges führt. Diese Wirkung kann aus Sicht der Oberen Landesplanungsbehörde bei der SGD Süd jedoch abgemildert werden, indem, wie von der Oberen Naturschutzbehörde gefordert, die Ränder der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage adäquat eingegrünt werden. Hierdurch kann gleichzeitig den Zielen des Vogelschutzgebietes Rechnung getragen werden.

Im Übrigen ist seitens der SGD Süd darauf hinzuweisen, dass das Plangebiet durch die im nördlichen Teil querende elektrische Freileitung (110-kV) und die Landesstraße L 495 bereits eine gewisse technische Überprägung und Vorbelastung aufweist.

Der geplante Standort hat den Vorteil, dass in unmittelbarer Nähe ein Netzverknüpfungspunkt zur Verfügung steht und somit weitergehende Eingriffe in naturnahe Räume vermieden und das Landschaftsbild geschont werden kann.

Die geplante Anlage nimmt nur einen kleinen Teilbereich des im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar großflächig festgelegten Regionalen Grünzugs ein. Die Funktionen dieses Grünzugs zur Sicherung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bleibt grundsätzlich erhalten. Auch ist durch die geplante Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung durch Aussaat von Magergrünland in Verbindung mit ausreichend großen Abständen zwischen den Modulreihen sowie der beabsichtigten Beweidung durch Schafe gegenüber der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung ein ökologischer Mehrwert für die Fläche zu erwarten. Zudem bleibt der geplante Standort für Kleinsäuger und Reptilien generell zugänglich, da der Zaun mit einem gewissen Bodenabstand errichtet werden soll.

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