SGD Süd-Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf betont, dass die Raumverträglichkeitsprüfung Auflagen festlegt, die einzuhalten sind. So ist beispielsweise die westliche Erweiterungsfläche im Sinne der Ressourcenschonung erst nach vollständiger Ausnutzung der vorhandenen Abbaustelle "Ehemaliger Kraftwerksstandort" in Anspruch zu nehmen. Außerdem ist ein Mindestabstand von 40 Metern zum Deichfuß einzuhalten. Im Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens ist die Detailplanung frühzeitig mit der Oberen Wasserbehörde der SGD Süd abzustimmen. Dabei ist nachzuweisen, dass die Erweiterung des Kiesabbaus nicht zu einer merklichen Erhöhung des Grundwassers und somit zu dauerhaften Schäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen, Aussiedlerhöfen oder Deichen führt. Eine weitere Auflage ist, dass im Übergangsbereich zum südlich angrenzenden Gewässer "Im Flätig" ein ausreichend dimensionierter Landstreifen zu erhalten ist, um den hier vorkommenden Tierarten dauerhaft einen geeigneten Lebensraum zu sichern. Es ist auch eine detaillierte Artenschutzprüfung vorzunehmen. Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen sind in Absprache mit den Naturschutzbehörden festzulegen und die Inanspruchnahme weiterer landwirtschaftlicher Fläche muss grundsätzlich vermieden werden. Bei der Folgenutzung des Tagebauareals ist den Belangen des Arten- und Biotopschutzes mit entsprechenden Renaturierungsmaßnahmen verstärkt Rechnung zu tragen.
Die Firma Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH betreibt südlich von Neupotz einen Tagebau zur Gewinnung von Kiesen und Sanden. Der derzeitige Abbau erfolgt im Bereich des ehemaligen Kraftwerksstandortes innerhalb der Hochwasserrückhaltung Wörth / Jockgrim. Voraussichtlich wird die Gewinnungstätigkeit dort im Jahre 2025 abgeschlossen sein. Zur frühzeitigen Standortsicherung und aufgrund der nur noch begrenzten Rohstoffverfügbarkeit ist die Erweiterung nach Westen, direkt im Anschluss an den bestehenden Tagebau, vorgesehen. Das geplante Abbaufeld umfasst rund 23 Hektar. Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung hat die SGD Süd 22 Träger öffentlicher Belange wie beispielsweise Fachbehörden, Gemeinden, Verbände und sonstige Stellen beteiligt.