SGD Süd-Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf betont, dass die Raumverträglichkeitsprüfung Auflagen festlegt, die einzuhalten sind. So hat beispielsweise die Inanspruchnahme des Vorbehaltsgebietes für die Rohstoffsicherung in Form des Abbauabschnittes II erst nach dem Neubau des Rheinhauptdeiches zu erfolgen. Außerdem sind Kompensationsmaßnahmen im Bereich des Naturschutzes in enger Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde und den Kommunen festzulegen. Dabei sollen nach Möglichkeit mindestens 10 ha zusammenhängender Auenwald als Kompensationsmaßnahme erbracht werden und es soll geprüft werden, ob Teilflächen des Vorhabenbereichs für Kompensationsflächen geeignet sind.
Auch die weitere Planung und Umsetzung des Kiesabbaus ist mit der Oberen Wasserbehörde sowie der Deichmeisterei / Neubaugruppe Hochwasserschutz Oberrhein der SGD Süd frühzeitig abzustimmen. Vor Öffnung des bestehenden Deiches sowie vor Beginn der Auskiesung des Abbauabschnitts II landseitig des bestehenden Deiches ist die künftige, rückwärtige Hochwasserschutzlinie vollständig und gleichwertig auf den für den Oberrhein vertraglich vereinbarten Bemessungswasserstand inkl. 80 cm Freibord herzustellen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://sgdsued.rlp.de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen.
Hintergrund des Verfahrens:
Die Fa. Willersinn Minerals GmbH betreibt in der Gemarkung Bobenheim-Roxheim einen Tagebau zur Gewinnung und Aufbereitung von Kiesen und Sanden, welche im Deichvorland der Bonnau erfolgt und im Jahr 2020 planfestgestellt wurde.
Das nun geplante Abbaufeld schließt sich südwestlich daran an und umfasst eine Fläche von ca. 38 ha. Die Gewinnungstätigkeit soll voraussichtlich ab dem Jahr 2032 in diesem Abbaufeld erfolgen. Da am geplanten Standort aber nicht gewährleistet werden kann, dass bis dahin bereits der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar mit einer überarbeiteten Kulisse an Rohstoffsicherungsflächen fortgeschrieben wurde, ist im vorliegenden Fall die vorzeitige Inanspruchnahme des Vorbehaltsgebietes für die Rohstoffsicherung erforderlich.
Hinzu kommt, dass das Land Rheinland-Pfalz im Bereich Petersau-Bannen gleichzeitig die Deichrückverlegung plant und so relativ zeitnah die ausstehende Hochwasserschutzmaßnahme in Petersau-Bannen durch ein kombiniertes Vorgehen realisiert werden kann. Da Kiesgewinnung und Hochwasserschutz miteinander verträgliche Nutzungen sind, bietet es sich an, die Interessen des Landes Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Realisierung der zu erbringenden Rückhaltevolumina mit den Interessen der Firma Willersinn Minerals GmbH hinsichtlich der regionalen Rohstoffsicherung zu verbinden, wodurch verschiedene Synergieeffekte entstehen.
Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung hat die SGD Süd 30 Träger öffentlicher Belange wie beispielsweise Fachbehörden, Gemeinden, Verbände und sonstige Stellen beteiligt.