| Raumordnerischer Entscheid der SGD Süd

Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Verbandsgemeinde Leiningerland kann umgesetzt werden

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat in ihrem Raumordnerischen Entscheid festgestellt, dass die Ausweisung von Sonderbauflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Verbandsgemeinde Leiningerland an bestimmten Standorten den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entsprechen.
Photovoltaikanlage unter freiem Himmel
Photovoltaikanlage unter freiem Himmel

Wie der Präsident der SGD Süd, Prof. Dr. Hannes Kopf, betont, sind in diesem positiven Bescheid bestimmte Auflagen festgeschrieben worden. "Hierzu zählt beispielsweise, dass die Laufzeit der jeweiligen Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf 30 Jahre begrenzt ist. Am Ende der Laufzeit sind die Anlagen auf Kosten des Investors zurückzubauen und die Flächen in eine landwirtschaftliche Nutzung zu überführen", so Präsident Hannes Kopf. Weiter betont er, dass in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren Vieles zu beachten sei. So ist beispielsweise am jeweiligen Standort die Vereinbarkeit der Freiflächen-Photovoltaikanlage mit den Belangen des Naturschutzes nachzuweisen. Es sind konkrete Maßnahmen zur Einbindung der Anlagen in die Landschaft festzulegen und ausreichend Durchlässe für Klein- und Mittelsäuger in der Umzäunung der Photovoltaikanlagen dauerhaft zu gewährleisten.

Auch ist mit der Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der SGD Süd abzustimmen, dass die Freiflächen-Photovoltaikanlagen so auszugestalten sind, dass ein ungehinderter Abfluss im Falle eines Hochwasserereignisses gewährleistet wird.
Standorte entlang linienförmiger Infrastrukturtrassen wie zum Beispiel entlang der A 6 sind geeigneter, weil naturnahe und unbelastete Räume somit geschont werden können.

Die Verbandsgemeinde Leiningerland beabsichtigt, den Anteil des innerhalb der Verbandsgemeinde produzierten regenerativen Stroms zu erhöhen und geeignete Potenzialflächen mittels eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes auszuweisen. Daher wurde das Verbandsgemeindegebiet im Rahmen eines Photovoltaik-Standortkonzeptes auf geeignete Flächenpotenziale untersucht. Im Zuge des Verfahrens hat sich gezeigt, dass in der Verbandsgemeinde ausreichend geeignete Potenzialflächen für eine Photovoltaik-Nutzung vorhanden sind, um den Bedarf der Verbandsgemeinde an erneuerbaren Energien zu 100 Prozent zu decken.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland hatte im November 2022 das Raumordnungsverfahren beantragt und dieses wurde mit einem integrierten Zielabweichungsverfahren im Dezember eingeleitet. Insgesamt wurden einundzwanzig Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Der Raumordnerische Entscheid kann unter
https://sgdsued.rlp.de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/detail/leiningerland-standortkonzept-fuer-die-errichtung-von-freiflaechen-photovoltaikanlagen
eingesehen werden.

 

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