| Inklusion

Vorbildfunktion bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen: SGD Süd schließt neue Inklusionsvereinbarung ab

Bereits in der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz ist manifestiert, dass das Land sowie die Gemeinden und Gemeindeverbände behinderte Menschen vor Benachteiligung schützen müssen und auf die Integration und die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen hinwirken sollen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat aufgrund geänderter Verwaltungsvorschriften eine neue Inklusionsvereinbarung verfasst. Der SGD Süd-Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf, der Vertrauensmann der schwerbehinderten Menschen Uwe Högner und der Vorsitzende des Gesamtpersonalrates Thomas Oswald haben aktuell die neue Inklusionsvereinbarung unterschrieben. "Es liegt mir sehr am Herzen, dass wir als attraktiver Arbeitgeber eine Vorbildfunktion einnehmen und mit den verbindlichen Zielvereinbarungen schwerbehinderten Personen eine gleichberechtigte, inklusive Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen", betont Präsident Hannes Kopf.

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