Die Maßnahme findet mit Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde außerhalb der gesetzlich vorgegebenen Baumfällzeiten statt. Hierbei handelt sich um eine naturschutzfachliche Ausnahme, um eine Zerstörung von Gelegen oder die Tötung von Nestlingen zu vermeiden.
Das dortige Vorhandensein von Brutmöglichkeiten im freien Gehölz sowie Bruthöhlen und mögliche Fledermausquartiere stellt eine grundlegende Gefahr für besonders geschützte Arten dar und soll mit der zeitlich vorgezogenen Maßnahme vermieden werden.
Die Arbeiten werden durch eine Fachfirma und in Anwesenheit einer Ökologischen Baubegleitung durchgeführt.