| Hochwasserschutz

Biber in Maxdorf / Lambsheim: Erneute Beratung der Beteiligten

Ziel der Zusammenkunft am 2. Februar 2023 zwischen den beteiligten Kommunen, dem Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach, dem Ingenieurbüro, der SGD Süd -Obere Wasserbehörde und Obere Naturschutzbehörde- war es, den Lebensraum des Bibers im Einklang mit dem Hochwasserschutz zu ermöglichen.

Die Überprüfung des Rückhaltebeckens "Neuweide" infolge des gegenwärtigen Einstaus durch den Biberdamm hat ergeben, dass rund 35 Prozent des Becken-Volumens dadurch verloren gehen. Daher ist es zwingend erforderlich, das Rückhaltevolumen zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes wiederherzustellen. Derzeit wird eingeschätzt, dass sich der Lebensraum des Bibers vorrangig auf den Albertgraben beschränkt. Damit ist ein möglicher Lösungsansatz, der von allen Beteiligten als 1. Schritt weiterverfolgt wird, die Absenkung des Dauerstaus im Rückhaltebecken durch den Betrieb einer mobilen Heberleitung mit Entleerung in Richtung Flossbach. Ähnliche Verfahren wurden in anderen Einzugsgebieten bereits umgesetzt. Im Ergebnis würde diese Maßnahme auch ein Rückstau des Neugrabens bis in die Ortslage Maxdorf vermeiden. Der Rückstau im Albertgraben kann im Falle eines Hochwassers dagegen schadlos gehalten werden. Das geschieht unter Berücksichtigung der für die Biberburg erforderlichen Wasserstandhöhe.

Nach einem erfolgreichen Probebetrieb, können sich weitere dauerhafte Schritte anschließen, wie zum Beispiel das Herstellen einer Flutmulde aus dem Rückhaltebecken in Richtung Flossbach zur Erhaltung des Rückhaltevolumens für den Hochwasserfall.

Bei einer Gefährdung der Böschungsstandsicherheit werden insoweit notwendig Sicherungsmaßnahmen durchgeführt.

Die Lösungsansätze werden noch konkreter ausgearbeitet und mit dem Biberzentrum sowie den Naturschutzverbänden besprochen.

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