| Raumordnung

Geplante Erweiterung von REWE und Aldi in Mainz-Ebersheim möglich

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat im Raumordnerischen Entscheid festgestellt, dass die Erweiterung der bestehenden Lebensmittelmärkte REWE und Aldi am Standort in der Töngesstraße in Mainz-Ebersheim als raumverträglich einzustufen ist.

Die Zuordnung von Warensortimenten zum innenstadtrelevanten beziehungsweise nicht innenstadtrelevanten Bereich richtet sich nach der gültigen Sortimentsliste des "Zentrenkonzepts Einzelhandel" der Stadt Mainz. Wichtig ist, dass die Ergebnisse und Erfordernisse der verkehrstechnischen und naturschutzfachlichen Stellungnahmen der Stadt Mainz im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind.

Die PATRIZIA Quest PropCo 1 S.à.r.l. beabsichtigt die bestehenden Lebensmittelmärkte in der Töngesstraße zu erweitern. Die momentane Gesamtverkaufsfläche soll um 454 Quadratmeter vergrößert werden. Dieses geplante Bauvorhaben befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Verbrauchermärkte in der Effenspitze" und als Art der baulichen Nutzung ist ein Sondergebiet "Großflächiger Einzelhandel" festgesetzt.

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