"Allerdings sind bestimmte Maßgaben zu beachten", betont SGD Süd-Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf. Er nennt beispielsweise, dass die Gesamtverkaufsfläche des Nahversorgungszentrums "Töngesstraße" durch geeignete Maßnahmen in der Bauleitplanung auf maximal 2 598 Quadratmeter zu begrenzen ist. Die Gesamtverkaufsfläche für den REWE-Markt inklusive Backshop darf maximal 1 480 Quadratmeter betragen und die für den Aldi-Markt inklusive Apotheke ist auf maximal 1 118 Quadratmeter begrenzt.
Die Zuordnung von Warensortimenten zum innenstadtrelevanten beziehungsweise nicht innenstadtrelevanten Bereich richtet sich nach der gültigen Sortimentsliste des "Zentrenkonzepts Einzelhandel" der Stadt Mainz. Wichtig ist, dass die Ergebnisse und Erfordernisse der verkehrstechnischen und naturschutzfachlichen Stellungnahmen der Stadt Mainz im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind.
Die PATRIZIA Quest PropCo 1 S.à.r.l. beabsichtigt die bestehenden Lebensmittelmärkte in der Töngesstraße zu erweitern. Die momentane Gesamtverkaufsfläche soll um 454 Quadratmeter vergrößert werden. Dieses geplante Bauvorhaben befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Verbrauchermärkte in der Effenspitze" und als Art der baulichen Nutzung ist ein Sondergebiet "Großflächiger Einzelhandel" festgesetzt.