| Raumordnung

SGD Süd ebnet Weg für die Verlagerung von Lidl in Zweibrücken - Zielabweichungsverfahren wurde positiv beschieden

Die Stadt Zweibrücken beabsichtigt, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verlagerung und Vergrößerung des im Ortsteil Niederauerbach ansässigen Lebensmitteldiscounters Lidl zu schaffen. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen hat die Stadt Zweibrücken bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) ein Zielabweichungsverfahren beantragt. Dies war erforderlich, weil dem Planvorhaben das Ziel "städtebauliches Integrationsgebot" des Landesentwicklungsprogrammes entgegensteht.

Darüber hinaus ist das Vorhaben im Rahmen der Bauleitplanung als sonstiges Sondergebiet "Versorgungsbereich Lebensmittelnahversorgung" festzusetzen. Eine weitere Auflage ist, dass im Flächennutzungsplan der Stadt Zweibrücken das Plangebiet als Sonderbaufläche darzustellen ist. Der Planstandort ist bei der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Zweibrücken als "Bestandsstandort Nahversorgung" festzuschreiben.

Die Firma Lidl plant ihren Lebensmitteldiscounter von der Sickingerhöhstraße 4 in östlicher Richtung an die Pirmasenser Straße zu verlagern. In diesem Zug soll die Gesamtverkaufsfläche um knapp 400 Quadratmeter auf insgesamt 1.200 Quadratmeter vergrößert werden.

Teilen

Zurück