Die SGD Süd hat in ihrem Zielabweichungsentscheid die Abweichung von raumordnerischen Zielen für die Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Zweibrücken zugelassen. Wie SGD Süd-Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf betonte, sind im Zielabweichungsentscheid bestimmte Auflagen festgelegt, so beispielsweise dass die Gesamtverkaufsfläche durch geeignete Festsetzungen in der Bauleitplanung auf maximal 1.200 Quadratmeter zu begrenzen sei.
Darüber hinaus ist das Vorhaben im Rahmen der Bauleitplanung als sonstiges Sondergebiet "Versorgungsbereich Lebensmittelnahversorgung" festzusetzen. Eine weitere Auflage ist, dass im Flächennutzungsplan der Stadt Zweibrücken das Plangebiet als Sonderbaufläche darzustellen ist. Der Planstandort ist bei der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Zweibrücken als "Bestandsstandort Nahversorgung" festzuschreiben.
Die Firma Lidl plant ihren Lebensmitteldiscounter von der Sickingerhöhstraße 4 in östlicher Richtung an die Pirmasenser Straße zu verlagern. In diesem Zug soll die Gesamtverkaufsfläche um knapp 400 Quadratmeter auf insgesamt 1.200 Quadratmeter vergrößert werden.