Bei der Deponie Kapiteltal handelt es sich um eine sogenannte „Deponie auf Deponie“: Auf der alten Deponie der Deponieklasse II wurde 2013 eine neue Deponie der Deponieklasse I genehmigt und zwischenzeitlich betrieben. Die neu planfestgestellte Deponieerweiterung (Nord) schließt an die im Jahr 2013 planfestgestellte DK I-Erweiterung im Nordwesten des DK II-Altdeponiekörpers an und wird vollständig von diesem unterlagert. Die Grundfläche der Deponieerweiterung (Nord) beträgt ca. 14.800 m². Auf dieser Ablagerungsfläche wird ein Deponievolumen von ca. 865.000 m³ zugelassen. Die Laufzeit der gesamten Deponie Kapiteltal wird sich hierdurch um etwa vier Jahre verlängern.
Der SGD Süd liegen keine Einwendungen gegen das geplante Erweiterungsvorhaben vor. Von den angehörten Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange haben insgesamt 19 Beteiligte eine Stellungnahme abgegeben. Den Stellungnahmen wurde durch Nebenbestimmungen, Hinweise, Planänderungen oder Ergänzungen im Planfeststellungsbeschluss entsprechend Rechnung getragen.
Mit dem Positivbescheid wurde zugleich die Umweltverträglichkeit des Vorhabens festgestellt. Gewährleistet wird diese auch durch die Verpflichtung der ZAK zu umfangreichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen. Insbesondere stellt der Bescheid fest, dass von der Errichtung und dem Betrieb der Deponieerweiterung (Nord) keine Gefahren unter anderem für die menschliche Gesundheit, Gewässer oder Böden ausgehen sowie keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Lärm herbeigeführt werden und trifft durch Detailregelungen Vorsorge gegen eine mögliche Beeinträchtigung dieser Belange.
Die fachgerechte Ausführung der Maßnahme wird unter anderem durch ein Qualitätsmanagement und die Einschaltung eines Fremdprüfers sichergestellt. Bei der Gesamtabwägung der Genehmigung wurde berücksichtigt, dass eine geordnete und fachgerechte Abfallentsorgung ein Gemeinwohlbelang von hoher Bedeutung ist.